Corona und Impfungen

Alle Anmeldungen nur telefonisch 02238-55055 – alle Termine sind verbindlich

Omicron BA.1 und BA. 4/5 – Impfstoffe

Bei uns können die angepassten Impstoff für die BA.1 und 4/5 Variante von Biotec®/Pfizer® geimpft werden.

Die STIKO empfiehlt aktuell:

Zweite Auffrischimpfung (4.Impfung)

  • für alle ab 60 Jahren

  • für alle in Gesundheitseinrichtungen arbeitende

  • für alle mit Immunschwäche oder unter Immununterdrückender Medikation

Die Auffrischimpfung soll ab 6 Monaten nach der letzten Impfung stattfinden.

Das Bundesgesundheitsministerium schließt sich auf seiner Homepage den Empfehlungen der STIKO an. Die Webseite ist etwas mit der heißen Nadel gestrickt – es wird nur eine Impfung im Alter zwischen 60 und 69 empfohlen – das wird sicher noch korrekturgelesen werden…

Dazu kommen Mitbürger*innen mit Grunderkrankungen wie:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankung, COPD) 
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen 
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen 
  • Chronische neurologische Erkrankungen 
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (inkl. Patienten mit neoplastischen Krankheiten) 
  • HIV-Infektion

Zudem hatte der Bundesgesundheitsminister in einem Spiegel-Interview am 15.7. die 4. Impfung für alle empfohlen.

Hauptsächlich wird aufgrund der Nachfrage in unserer Praxis der BA 4/5-Impfstoff geimpft. Wenn Sie den BA.1 – Impfstoff bevorzugen, dann geben Sie dies bitte bei Vereinbarung des Termins am Telefon an. Sie werden dann entsprechend eingeplant. Am Tag der Impfung erhalten Sie den Impfstoff, der geplant wurde. Da die Ampulle schon angestochen wurde, können Sie am Tag der Impfung keinen Impfstoff mehr auswählen.

Erstimpfungen und Zweitimpfungen

Erstimpfungen und Zweitimpfungen führen wir entsprechend der Zulassung mit dem Impfstoff Comirnaty® von Biontec-Pfizer® ab dem Alter von 5 Jahren durch.

Ab 5 Jahren: Für die Impfungen von Kindern zwischen 5 und 12 Jahren haben wir nur sehr begrenzt Impfstoff vorrätig, und bevorzugen daher – entsprechend der STIKO-Empfehlung Kinder mit Vorerkrankungen. Sollte genügend Impfstoff vorhanden sein, ist auch nach individueller Abwägung und Aufklärung eine Impfung ohne Vorerkrankungen möglich – bitte haben Sie dafür Verständnis, daß es nicht immer klappt.

Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene bis 29 Jahren impfen wir weiter entsprechend der Zulassung mit dem Impfstoff Comirnaty® von Biontec-Pfizer® .

Jugendliche und Erwachsene ab 30 Jahren können Termine zur Impfung mit Spikevax® von Moderna® oder mit Comirnaty® von Biontec-Pfizer® erhalten – entsprechend der Zulassung.

Wenn Sie einen Impftermin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne zu den Telefonzeiten an: 02238 – 55055.

Erste Booster-Impfung / Corona-Auffrisch-Impfung

Wir führen auch Auffrischimpfungen gegen das SARS-COV-2-Virus / COVID-19 durch. 

Die Impfung wird ab 3 Monate nach Abschluß der ersten Impfserie eines mRNA-Impfstoffes durchgeführt – also z.B. nach der zweiten Biontec®-Impfung.

Die Booster-Impfung ist ebenfalls indiziert 4 Wochen nach Abschluss der Impfserie durch einen DNA-Impfstoff – also z.B. nach der 2. Astra-Zeneca® – Impfung

Wir können allen PatientInnen ab einem Alter von 12 Jahren, die eine Booster-Impfung wünschen, eine Impfung anbieten – entsprechend der Zulassung. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer individuellen Entscheidung, daß die Empfehlung der STIKO derzeit ab 18 Jahren gilt.

Zweite Booster-Impfung bzw. 4. Corona-Impfung

Stand der Wissenschaft:
Es ist nachgewiesen, daß bei Menschen ab 60 Jahren nach 3 Monaten die Antikörpertiter abfallen, und nach 6 Monaten recht niedrig sind. Dadurch wird auf einen schlechter werdenden Immunschutz geschlossen.

Empfehlung der STIKO
Seit dem 3.2.2022 empfiehlt die STIKO eine 2. Booster-Impfung:
Ab einem Alter von 70 Jahren ab 3 Monaten nach der ersten Booster-Impfung
Für Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen ab 6 Monate nach der ersten Booster-Impfung
Warum erst ab einem Alter von 70 – obwohl nach Datenlage ab 60 sinnvoll wäre – läßt sich die STIKO nicht aus.

Empfehlungen der EU
Seit – 11. Juli – empfehlen die ECDC und die EMA (Europäische Union) die zweite Boosterung Impfung ab einem Alter von 60 Jahren.

Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums:
Anders als sonst – in einer Talkshow – hat Herr Lauterbach am 15.7. in einem Spiegelinterview die 2. Boosterimpfung für alle Bürgerinnen und Bürger empfohlen.

Was soll man denn nun machen?
Da die Empfehlungen der EU-Behörden sich rein an den vorliegenden wissenschaftlich erhobenen Daten orientieren, macht es meines Erachtens Sinn, diesen Empfehlungen auch zu folgen. Das bedeutet:
2. Booster-Impfung – 4. Impfung für alle ab 60, alle mit Immundefizit und medizinisches Personal mit Patientenkontakt.

Den Termin können Sie ausschließlich telefonisch unter 02238-55055 bei uns vereinbaren. Den Impfstoff können Sie sich bei Terminvergabe aussuchen.

Wir bieten natürlich weiterhin auch Erst- Zweitimpfungen an – auch für praxisfremde Patient*innen.

Wer kann bei uns geimpft werden?

Wir impfen in unserer Praxis alle, für die eine Impfung zugelassen ist. Wenn die Impfung für Sie nicht der STIKO-Empfehlung entspricht, werden Sie darauf hingewiesen. Sie dürfen sich aber trotzdem bei uns impfen lassen, so denn die Zulassungsvorraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen für eine Impfung nicht Patient*in unserer Praxis sein.

Welchen Impfstoff verwenden wir?

Unter 30 Jahre: Wir verwenden ausschließlich den Impfstoff von Biontec®/Pfizer® – Comirnaty® für Menschen unter 30 Jahren.

Ab 30 Jahre: Ab einem Alter von 30 Jahren impfen wir mit dem Impfstoff von Moderna® oder den Impfstoff Comirnaty® von Biontec-Pfizer®.

Wie erhalte ich einen Impftermin?

Wie immer geht das bei uns telefonisch während der Sprechzeiten unter 02238-55055. Sie müssen sich bei Anruf für den Impfstoff entscheiden, damit wir Ihren Termin vergeben können. Beide Impfstoffe sind gut und wirksam. Für eine Beratung machen Sie bitte einen Termin. Am Telefon können wir das nicht leisten.

Kommen Sie nicht einfach in unsere Praxis – wir befinden uns immer noch in einer Pandemie.

Ihre Impftermine sind verbindlich – wenn Sie sich mehrgleisig für Impftermine anmelden, kann die Impfung nach Ihrer Absage ggf. nicht vergeben werden, und wir müssen Ihre Impfdosis verwerfen.

Dafür wird jemand anders nicht geimpft. Bitte handeln Sie sozial und verantwortlich.