Neues Quartal ab 1.4.2026
Sie können jetzt bereits Überweisungen abholen, wenn Sie Anfang des kommenden Quartals einen Facharzttermin haben.
Das ist in Anlage 2 zum BMV-Ä geregelt. Wird die Überweisungsnehmerin erst im Folgequartal tätig, ist die ausgestellte Überweisung trotzdem gültig. Voraussetzung: Die Patientin legt eine gültige Versichertenkarte oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis des zuständigen Kostenträgers vor. Bei sonstigen Kostenträgern gelten Besonderheiten.
Quelle: https://www.kvno.de/praxis/hae...
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