zum 7.4.2023 ist die bundesweite Pflicht zum Tragen von Masken in Arztpraxen ausgelaufen.
Derzeit behandeln wir in der Praxis deutlich weniger Atemwegserkrankungen als im Februar und März – aber trotzdem nicht wenige.
Unsere MitarbeiterInnen tragen deshalb weiterhin FFP2-Masken.
In der normalen Sprechstunde bleibt es Ihnen als Patient*innen freigestellt, ob sie eine Maske tragen oder nicht. Ich empfehle das aber. Es begegnen sich hier andere Menschen unter anderen Umständen als im Supermarkt.
Wenn sie auch nur leichte Infektzeichen haben – Schnupfen, Husten, Halskratzen – Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske in unserer Praxis. Bei stärkeren Infekten sagen Sie bitte Ihren Termin ab, und melden Sie sich ggf. für die Infektsprechstunde an.
Wenn Sie unter einer Immunschwäche leiden, oder immununterdrückende Medikamente einnehmen, tragen Sie bitte weiterhin FFP2-Masken in unserer Praxis. Durch unser Terminsystem werden wir Ihren Aufenthalt in der Praxis möglichst kurz halten, und sorgen dafür, daß Sie möglichst wenig anderen Patient*innen – also möglichst niemandem – begegnen.
Infektsprechstunde
Wenn Sie einen Termin in der Infektsprechstunde haben, ziehen Sie bitte am Hauseingang immer eine FFP2-Maske an. Andernfalls dürfen Sie die Praxis nicht betreten. Ich mache hierbei von meinem Hausrecht Gebrauch.