FFP-2-MASKENPFLICHT GILT WEITER IN ARZTPRAXEN

ab dem 1.3.2023 ist Deutschland weitgehend die Maskenpflicht gefallen.

In Arztpraxen besteht jedoch weiterhin die Pflicht für Patient*innen, eine FFP-2-Maske zu tragen.

Die Mitarbeiter*innen müssen gar keine Masken mehr tragen- wir tragen hier aber ebenfalls weiter FFP2-Masken.

Ohne FFP-2-Maske dürfen wir Sie hier nicht behandeln. Bitte haben Sie Verständnis und verzichten Sie auf Diskussionen.

Vielen Dank!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert